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   OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20   

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OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20 (https://dejure.org/2021,3161)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.2021 - 10 LC 150/20 (https://dejure.org/2021,3161)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 10 LC 150/20 (https://dejure.org/2021,3161)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20
    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Die ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften unterliegen auch keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen (BVerwG, Urteil vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20
    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20
    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14

    Berufung; Genehmigung; gesetzliche Zweckbestimmung; Gleichbehandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20
    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Subventionsgeber nicht nur ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen, sondern überdies begründet er zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, entsprechend dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20
    Die Überprüfung der Anwendung von Richtlinien - wie der hier streitgegenständlichen Verwaltungsvorschriften - durch die Verwaltungsgerichte hat sich an den Maßstäben zu orientieren, die in § 114 VwGO für die Fälle gesetzt sind, in denen die Behörden durch Rechtsvorschriften des materiellen Rechts ermächtigt worden sind, nach ihrem Ermessen zu handeln (BVerwG, Urteil vom 26.4.1979 - 3 C 111.79 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 150/20
    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 203/20

    Dürrehilfe; Gleichheitssatz

    Dementsprechend bestimmt Nr. 1.2 a) des Erlasses des Landes durch das ML vom 1. November 2018 ausdrücklich, dass die Billigkeitsleistung zur Bewältigung der Dürreschäden 2018 auch nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung gewährt wird (Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 29).

    Der Senat betrachtet es vielmehr als sachgerecht, hier einen Dreijahreszeitraum anstelle eines einzelnen Jahres, in dem das Einkommen naturgemäß großen Schwankungen unterlegen haben könnte, heranzuziehen (Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2023 - 10 LA 38/23

    35 %-Grenze; Dürrehilfe; Einkommensteuerbescheid; Einkünfte; Existenzgefährdung;

    Gerade das Abstellen auf die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2014 bis 2016 in Nr. 2) g) Abs. 2 Satz 1 des Merkblattes des ML vom 12. November 2018 zeigt, dass insoweit die Einkünfte des Antragstellers maßgeblich sind ( Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 35).

    Eine Existenzgefährdung und damit eine Dürrehilfe sind daher im Falle einer natürlichen Person als Antragsteller ausgeschlossen, wenn die gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Einkünfte der antragstellenden Person, wie sie sich aus den Einkommensteuerbescheiden ergeben, 35 % der Gesamteinkünfte der Jahre 2014 bis 2016 überschreiten ( Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 36).

    Bei der Prüfung der Existenzgefährdung unter dem Gesichtspunkt, ob die gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Einkünfte des Antragstellers möglicherweise mehr als 35 % der gesamten Einkünfte betragen, kommt es entgegen der Meinung des Klägers ebenso wie bei der Prüfung der Existenzgefährdung unter dem Gesichtspunkt der Einkommensprosperität allein auf die Einkünfte des Antragstellers und nicht auf die Einkünfte des landwirtschaftlichen Betriebs in den Referenzjahren an (Senatsbeschluss vom 24.10.2022 - 10 LA 93/22 -, juris Rn. 9, und Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 34 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 251/20

    Dürrebeihilfe; Einkünfte; Kommanditgesellschaft; Komplementär;

    Dementsprechend bestimmt Nr. 1.2 a) des Erlasses des ML vom 1. November 2018 ausdrücklich, dass die Billigkeitsleistung zur Bewältigung der Dürreschäden 2018 auch nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung gewährt wird (Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 29).

    Der Senat betrachtet es auch als sachgerecht, hier einen Dreijahreszeitraum anstelle eines einzelnen Jahres, in dem das Einkommen naturgemäß großen Schwankungen unterlegen haben könnte, heranzuziehen (Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 10 LB 201/20

    Doppelförderung; Ermessensbindung; Gleichbehandlungsgebot; Kombinationstabelle;

    25.02 -, juris Rn. 17; Senatsurteile vom 24.3.2021 - 10 LC 203/20 -, juris Rn. 29 und vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 22; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 58/16 -, juris Rn. 29; Bayerischer VGH, Urteil vom 05.11.2013 - 19 B 09.1559 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - 10 S 1578/08 -, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 10 LC 204/20

    Cashflow; Dürrebeihilfe; Grassilage; Grünland; Ökobetriebe

    Dementsprechend bestimmt Nr. 1.2 a) des Erlasses des Landes durch das ML vom 1. November 2018 ausdrücklich, dass die Billigkeitsleistung zur Bewältigung der Dürreschäden 2018 auch nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung gewährt wird (Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2022 - 10 LC 151/20

    Eigenverbrauch; Futtermittel; Grundfutter, selbstverbrauchtes; Teilfläche,

    Dementsprechend bestimmt Nr. 1.2 a) des Erlasses des Landes durch das ML vom 1. November 2018 ausdrücklich, dass die Billigkeitsleistung zur Bewältigung der Dürreschäden 2018 auch nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung gewährt wird (Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 10 LA 93/22

    Cash-Flow III; Dürrehilfe; Existenzgefährdung; Referenzzeitraum

    In dieser Anknüpfung an das in den Referenzjahren 2014-2016 tatsächlich vorhandene landwirtschaftliche Unternehmen liegt auch der wesentliche Unterschied zu den Fällen, in denen die gewerblichen nichtlandwirtschaftlichen Einkünfte der Antragsteller möglicherweise mehr als 35 % ihrer gesamten Einkünfte betragen und es nach den maßgeblichen Verwaltungsvorschriften - ebenso wie bei der Prüfung der Existenzgefährdung unter dem Gesichtspunkt der Einkommensprosperität - allein auf die Einkünfte der Antragsteller und nicht auf die Einkünfte des landwirtschaftlichen Betriebs in den Referenzjahren ankommt (siehe hierzu das Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 34 ff., zur Berechnung der 35 %-Grenze im Falle der Hofübernahme).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 10 LC 64/21

    Buchabschluss; Buchführungsunterlagen

    Dementsprechend bestimmt Nr. 1.2 a) des Erlasses des Landes durch das ML vom 1. November 2018 ausdrücklich, dass die Billigkeitsleistung zur Bewältigung der Dürreschäden 2018 auch nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung gewährt wird (Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 29).
  • VG Lüneburg, 16.11.2022 - 1 A 188/19

    Durchschnittswert; Dürre; Dürrehilfe; Grundfutter; Markfrüchte

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (Nds. OVG, Urt. v. 3.2.2021 - 10 LC 150/20 -, juris Rn. 22 m.w.N., u.a. unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15).
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